Sind manche gleicher als gleich?
Für SPD-Bausenatsmitglied Gerd Steinberger ist die mehrheitliche Bewilligung der Befreiungsanträge für das geplante Business-Hotel in der Münchnerau (Familie Widmann lt. Landshuter Zeitung) unverständlich. In der Vormerkung hieß es zu den Anträgen:
Mit Antragseingang vom 23.06.2020 wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Businesshotels mit Nebengebäuden in der Ludwig-Erhard-Straße, Flurnummer 2500/26 Gemarkung Landshut eingereicht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10-105/1, „Gewerbegebiet Münchnerau – An der Fuggerstraße – Teilbereich 1“.
Der Antragsteller möchte mit der Voranfrage klären, ob fünf Befreiungen, die sich im Planungsfortgang ergeben haben, in Aussicht gestellt werden können.
Reduzierung der laut Bebauungsplan geforderten 3 Vollgeschoss auf 2
1. Frage:
Es sind untergeordnete Nebengebäude für Lager, Technik, Verwaltung und Betreiberwohnung und 4 Hotel-Appartements mit jeweils 2 Vollgeschossen geplant.
Fragestellung: Kann für die Unterschreitung der festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse von mindestens 3 auf geplant 2 Vollgeschosse lt. Punkt 2.2.2.1 der Satzung bei untergeordneten Bauteilen eine Befreiung erteilt werden?
Antwortvorschlag der Verwaltung:
Eine Befreiung kann in Aussicht gestellt werden. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Die Unterschreitung der festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse ist dem betrieblichen Ablauf geschuldet. Das Vorhaben liegt auch am Rand der Bebauung.
Abrücken von der Baulinie
2. Frage:
Der Hauptbaukörper wird von der Straße abgerückt, um einen Vorplatz mit Vorfahrt einrichten zu können. Dadurch kann der Hauptbaukörper die vorgesehene Baulinie nicht mehr einhalten.
Fragestellung: Wird für das Abrücken von der Baulinie eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes erteilt?
Antwortvorschlag der Verwaltung:
Eine Befreiung für das Abrücken von der Baulinie kann in Aussicht gestellt werden. Die
Befreiung ist städtebaulich vertretbar, insbesondere weil die straßenbelgeitende Baulinie auch
auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich der geplanten Realschule aufgegeben
wurde.
Satteldach statt Flach- oder Pultdach
3. Frage:
Wird für die Abweichung von der in Punkt 2.2.2.1 (Seite 3) der Satzung festgesetzten Dachform
„Flachdach oder Pultdach“ eine Befreiung erteilt?
Antwortvorschlag der Verwaltung:
Für die geplanten Satteldächer kann eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Die Befreiung
ist städtebaulich vertretbar, da durch die gewählte Satteldachform mit integrierter Solaranlage
ein optisch ruhiges Erscheinungsbild gewahrt wird.
Schutzdächer brauchen keine Befreiung
4. Frage:
Ist für die Ausführung der Schutzdächer eine Befreiung vom Punkt 3.3.3 (Seite 5) der Satzung
zum Bebauungsplan zu beantragen?
Begründung des Antrags:
Nutzungsbedingt sind an den Eingangsfronten eigenständige Schutzdächer im Eingangsbereich
und bei den Terrassen geplant.
Antwortvorschlag der Verwaltung:
Für die geplanten Schutzdächer sind keine Befreiungen erforderlich.
Eingeschossige Nebengebäude auf dem Grünstreifen
5. Frage:
Der Bebauungsplan sieht am nördlichen Rand einen 10 Meter breiten nicht bebaubaren
Grünstreifen als Übergang zur freien Landschaft / Weiherbachaue vor.
Fragestellung: Wird bei entsprechender Kompensation eine Befreiung zur ausnahmsweisen
Bebauung des Grünstreifens mit untergeordneten, eingeschossigen Nebenanlagen erteilt?
Antwortvorschlag der Verwaltung:
Die Orientierung der Außensauna mit eingeschossigem Wintergarten und Terrasse, ist vom
Entwurfsansatz nachvollziehbar. Die im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen sind aber
von jeglicher Bebauung freizuhalten, auch im Hinblick auf negative Folgewirkungen in ähnlichen
Fällen. Eine Befreiung kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete:
1. Vom Bericht des Referenten wird Kenntnis genommen.
2. Für die in den Fragen 1, 2 und 3 dargestellten Abweichungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans können Befreiungen in Aussicht gestellt werden.
3. Für die in Frage 5 dargestellte Abweichung kann keine Befreiung in Aussicht gestellt
werden. Eine Umplanung ist angezeigt.
ÖDP für Satteldach, statt Dachbegrünung – OB wirbt für Bebauung des 10 m-Grünstreifens
Bezeichnend ist hier, dass zB. die ÖDP, die sonst um jedes Flachdach und eine Dachbegrünung kämpft, ausgerechnet bei diesem Projekt der Befreiung zustimmt und hier ein Satteldach mehrheitlich beschlossen wurde.
Unser OB ging sogar noch weiter und wollte auch noch, dass der Sauna im Grünstreifen (im Bebauungplan ausdrücklich von einer Bebauung ausgeschlossen) zugestimmt wird, was für ein Wahnsinn.
Kein anderer Bauherr bekommt so viele Zugeständnisse, übrigens für das zweite Bauprojekt, den Indoorspielplatz (gleicher Bauherr) gleich nebenan, gab es natürlich mehrheitlich die gleichen Zuständnisse, das ging ja dann nicht anders….
2 Kommentare
Sehr geehrte SPD,
bitte informieren Sie sich richtig bevor Sie solche Behauptungen aufstellen.
Meines Wissens nach ist es nicht der gleiche Bauherr.
Meiner Meinung mach ist der Indoorspielplatz die beste Idee was passieren hätte können.
Eine große Bereicherung für Landshut und die Umgebung.
Somit müssen Familien nicht bis Erding, Landau oder Ingolstadt fahren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr/Frau ohne Namen, normalerweise veröffentlichen wir anonyme Kommentare nicht. Das Hotel wird von Frau Jutta Widmann gebaut, der Indoorspielplatz von Tochter Julia. Die Änderungsanträge hatten exakt den gleichen Wortlaut und die gleichen Ziele. Ich frage jetzt Sie: Ist das dann nicht die gleiche Familie, die gemeinsam baut, nur aufgeteilt auf die Familienmitglieder (könnte steuerliche Gründe haben)?